Dr. Julia Cordin

Schönheit hat ihren Preis - was Sie wissen müssen

Schönheit muss nicht nur leiden, Schönheit kostet auch Geld. Und das nicht wenig. Aber ist das hohe Honorar, das die Schönheitschirurgen ihren Patienten in Rechnung stellen, gerechtfertigt?

Wie immer gibt es ein breites Spektrum zwischen Billigangeboten und High-End-Produkten. Klar, der Preis spiegelt nicht immer 1:1 die Qualität wider; das heißt teuer ist nicht gleich gut. Aber gerade im Medizinsektor sind gute und seriöse Preisvergleiche möglich und sinnvoll.


Nur das Allerbeste für Sie und Ihren Body!

Ihr Körper darf es Ihnen wert sein: Schönheitsoperation umfassen nicht nur den Eingriff per se. Mindestens genauso wichtig sind eine medizinisch kompetente Beratung und Abklärung mit Ausschluss von Risikofaktoren vor der Operation, sowie eine kontinuierliche und kompetente Nachsorge. Es ist also für Sie als Patientin/ Patienten sehr wichtig, bei Ihrer Wahl auf eine einwandfreie und lückenlose Behandlung zu schauen.


Es ist mehr als ein Besuch bei der Kosmetik!

Viele Menschen entwickeln ein schlechtes Gewissen, wenn sie Geld für Schönheitsoperationen investieren.

Wir umgeben uns gerne mit schönen Dingen – und dabei sollte jeder selbst entscheiden dürfen, mit welcher Art von Luxus er sich den Alltag verschönert. Schönheitsoperation sollen kritisch unter die Lupe genommen werden, aber es darf auch jeder einzelnen Person ein Maß an Vernunft und Selbstverantwortung zugetraut werden. Ob Kleidung, Kosmetik, Auto, Eigenheim oder Urlaub – einen Genuss für die Sinne darf man sich guten Gewissens gönnen!


Welche Leistungen sollte ein glaubwürdiges Operationshonorar umfassen?

Im Normalfall bekommen Sie ein Gesamthonorar in Rechnung gestellt. Je nach Schönheitsklinik umfasst diese das Operationshonorar des Operateurs, die Narkose und postoperative Medikation solange Sie stationär sind und die Verbandswechsel. Die Kosten für die Übernachtungen im Hotel sind entweder angeführt oder im Gesamthonorar inkludiert. Die postoperativen, ambulanten Kontrollen können, müssen aber nicht inkludiert sein. Auch für Funktionswäsche, wie Kompressionskleidung und BHs muss meist separat aufgekommen werden. Korrektureingriffe, wie eine Narbenkorrektur sind ebenfalls nicht automatisch im Honorar inbegriffen.

Laboruntersuchungen und internistische Abklärungen vor dem Eingriff können Sie über Ihre Versicherung abrechnen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, klären Sie den finanziellen Teil immer beim Beratungsgespräch ab.


Schönheitsoperation – meistens für Selbstzahler

Ästhetische Operationen sind medizinisch meist nicht indiziert, daher werden diese von Krankenkassen nicht bezahlt. Demnach sind Schönheitschirurgen Wahlärzte, also Mediziner ohne Krankenkassenverträge. Schönheitsoperationen werden – bis auf wenige Indikationen – also nicht von Ihrer Krankenkassa bezahlt.

Die Kosten bei medizinisch notwendigen Behandlungen, wie Schlupflidern oder Straffungsoperationen nach massiven Gewichtsverlusten, werden jedoch zum größten Teil rückerstattet. Eine direkte Abklärung mit der Versicherung ist diesbezüglich notwendig.


Interesse, Fragen oder Anregungen?

Wir hoffen, Sie fühlen sich durch unseren Blogbeitrag gut informiert. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit unter ordination@julia-cordin.at bei uns melden. Wir beraten Sie gerne bei Themen rund um die plastische und ästhetische Chirurgie.

Bei Interesse finden Sie hier gerne unsere Kontaktdaten.


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